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Achtung bei der Reiseplanung: Nie ohne grüne Versicherungskarte mit dem Motorrad ins Ausland.
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Wer mit dem Motorrad im Ausland unterwegs ist, sollte sich eine "Grüne Versicherungskarte" ausstellen lassen. Die Karte dient als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung und erleichtert die Schadensregulierung nach einem Unfall im Ausland deutlich.
In den Ländern der Europäischen Union ist die Mitführungspflicht zwar weggefallen - das amtliche Kennzeichen reicht als Versicherungsnachweis aus -, aber einige Behörden in den EU-Ländern sind häufig nicht informiert und verhängen Bußgelder.
Der ADAC empfiehlt daher die Karte bei Fahrten ins Ausland immer mitzuführen. Näheres dazu auf der Homepage des ADAC.